Ferienland Ostsee - Geltinger Bucht 2017 - page 80

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Impressum:
Herausgeber:
Ferienland Ostsee Geltinger Bucht e.V., 24395 Gelting
Idee, Text Imagebereich:
Die Touristikvereine
Infos, Gastgeber-Einträge:
Das Team der Tourist-Informationen
Anzeigen, Layout:
Gelting/Hasselberg-Kieholm
Fotos:
Titelfoto: Wittkiel-Gruppe, Chr. Bendixen, G. Boysen, P. Buchholz, K. Callsen, G. Casper,
Cichos, W. Friske, NEZ/Jakobsen, H. Iversen, H. Jürgensen, N. Kobarg, U. Köhler, R. Lassen,
B. Linde, V. Lippert, R. Ochsler, Pastor H. Fritzenkötter, Photo-Matzen, K. Petersen, W. Pflug,
H. Scharf, Th. Solmecke, D., M. + R. Sörensen, R. Struck, H. Wilke, WiREG, H. H. Wöhlk.
Satz:
Dierk Paasch, dm-printsolutions GbR, Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 7, 24768 Rendsburg
Druck:
Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, Kurhessenstr. 4-6, 64546 Mörfelden-Walldorf
Auflage:
30.000 Exemplare
Ausgabe:
Jahrgang 2013
Schutzgebühr:
Euro 1,50
© Der Herausgeber. Die Vermieter-Daten sind ausschließlich für touristische Zwecke bestimmt.
Eine zweckentfremdende Verwendung dieser Daten wird strafrechtlich verfolgt.
Preise:
Die angegebenen Preise im Zimmerbereich beziehen sich auf eine Übernachtung mit Frühstück pro
Person. Die Tagespreise für Ferienwohnungen und -häuser beziehen sich auf das gesamte Objekt.
Die Preise verstehen sich in fast allen Angeboten inkl. Endreinigung, Stromkosten, Bettwäsche und
Handtücher. Abweichungen sind im Beschreibungstext der Mietobjekte vermerkt. Haustiere auf
Anfrage möglich.
Die Preise gelten in der Regel bei den Zimmern für eine Übernachtungsdauer von 3 Nächten und bei
Ferienwohnungen/-häusern für einen Aufenthalt von 7 Tagen. Bei kürzerer Verweildauer, Sonder-
wünschen und Haustieren können Zuschläge erhoben werden. Eventuelle Preiserhöhungen müssen
dem Gast vom Vermieter vor der Buchung mitgeteilt werden. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
Falls mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde, kann der Bezug der Zimmer am Anreisetag
ab 12.00 Uhr und der Bezug der Ferienwohnung/des Ferienhauses ab 15.00 Uhr erfolgen. Sie
sollten am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.
In unserem Ferienland Ostsee wird
keine Kurtaxe
erhoben.
Reisebedingungen des Touristikvereins
„Ferienland Ostsee Geltinger Bucht e. V.“
Sehr verehrter Gast,
der Touristikverein Ferienland Ostsee Geltinger Bucht e.V. (nachstehend TV genannt), vermittelt als
Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem vorhandenen Buchungsangebot. Vertragliche
Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden
Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb
(nachfolgend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1. Abschluß des Beherbergungsvertrages, Stellung des TV
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann,
bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch den TV als Vermittler vertreten, den Abschluss eines
Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit Zugang der Buchungs-
bestätigung beim Gast zustande, welche der TV als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten
Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflich-
tungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Der TV hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung und
wird im Namen und für Rechnung des BHB tätig.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur
bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TV als Vertreter des BHB möglich.
Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und
1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt
dem TV Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden
soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch
den TV. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.
3. Preise/Leistungen
3.1. Die in dem Beherbergungsvertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obli-
gatorischen Nebenkosten (MWSt und Endreinigung) ein, soweit nichts anders angegeben. Sie
gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungs-
bestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt (Gastgeberverzeichnis).
4. Bezahlung
4.1. Der TV kann als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine
Anzahlung verlangen.
4.2. Die gesamte Restzahlung, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tag der Abreise
an den BHB zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Rücktritt
5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unter-
kunftspreises bestehen. Der BHB hat eine anderweitige Vermietung der Unterkunft und erspar-
te Aufwendungen anzurechnen.
5.2. Statt Erfüllung kann der BHB auch pauschalen Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen
und entgangnen Gewinn von Gast in der nachfolgenden Höhe, abhängig vom Rücktrittszeitpunkt
verlangen:
Ferienwohnungen und -häuser:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt
15 % der Restzahlung.
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
25 % der Restzahlung.
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
50 % der Restzahlung.
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt
80 % der Restzahlung.
danach
90 % der Restzahlung.
Zimmerleistungen:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
12 % der Restzahlung.
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
20 % der Restzahlung.
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt
40 % der Restzahlung.
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt
60 % der Restzahlung.
danach
80 % der Restzahlung.
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim TV.
5.3. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB kein oder ein wesentlich gerin-
gerer Schaden entstanden ist.
5.4. Für Pauschalen gelten abweichende Reiserücktritts- und Zahlungsvereinbarungen, die
Ihnen mit dem Angebot jeweils separat zugehen.
5.5. Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-/Abruchsversicherung wird dringend empfohlen.
5.6. Die Rücktrittserklärung ist aus organisatorischen Gründen an den TV (nicht an den Beher-
bergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. Pflichten des Gastes
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behan-
deln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder
des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist
der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen
oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
6.2. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseiti-
gung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontakt-
stelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten
Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
6.3. Die Wohnung darf nicht von mehr Personen bewohnt werden, als in der Buchungsbestä-
tigung vereinbart.
7. Haftung des BHB und des TV
7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließ-
lich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf
den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbei-
geführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.3. Der TV haftet ausschließlich für die schuldhafte Verletzung von Sorgfalts-und Informati-
onspflichten aus dem Vermittlungsvertrag. Für die vertragsgemäße Erbringung der
gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der vermittelten Leistung haftet aus-
schließlich der BHB.
8. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen
BHB wenden. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der ver-
traglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über
eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbe-
triebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherber-
gungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mittei-
lung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen der TV gern hilfreich zur
Seite.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Es gilt deutsches Recht
9.2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich
der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
9.3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffent-
lichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhn-
lichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des
Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Ferienland Ostsee Geltinger Bucht e.V.
Nordstraße 1a, 24395 Gelting
Telefon (0 46 43) 777, Telefax (0 46 43) 442, Mail:
1...,70,71,72,73,74,75,76,77,78,79 81,82,83
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