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Geltinger Bucht
Service
Tel. 04643 - 777
Sehr verehrter Gast,
der Touristikverein Ferienland Ostsee - Geltinger Bucht e. V (nachstehend TV genannt), vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem vorhandenen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden - soweit wirksam einbezogen - Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des TV
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch den TV als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4. Der TV hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung und wird im Namen und für Rechnung des BHB tätig
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TV als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem TV Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den TV. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.
3. Preise/Leistungen
3.1. Die in dem Beherbergungsvertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten (evtl. enthaltene Umsatzsteuer und Endreinigung) ein, soweit nichts anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt (Gastgeberverzeichnis).
4. Bezahlung
4.1. Der TV kann als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.
4.2. Die gesamte Restzahlung, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tag der Abreise an den BHB zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Rücktritt
5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises bestehen. Der BHB hat eine anderweitige Vermietung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anzurechnen.
5.2. Statt Erfüllung kann der BHB auch pauschalen Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und entgangnen Gewinn von Gast in der nachfolgenden Höhe, abhängig vom Rücktrittszeitpunkt verlangen:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: danach und bei Nichterscheinen: |
20 % (mindestens jedoch 25 EURO) 50% 90% (bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden war) |
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim TV. 5.3. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Durch den Touristikverein Ferienland Ostsee - Geltinger Bucht e. V. bestellte und gekaufte Zusatzleistungen, wie z.B. Schnupper- Segelkurs, werden dem Gast in jedem Fall voll in Rechnung gestellt.
5.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/ Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen. 5.6. Die Rücktrittserklärung ist aus organisatorischen Gründen an den TV (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 5.7 Grundsätzlich erhebt der TV im Falle eines Rücktritts eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EURO.
6. Pflichten des Gastes
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
6.2. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von der benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
6.3. Die Wohnung darf nicht von mehr Personen bewohnt werden, als in der Buchungsbestätigung vereinbart.
7. Haftung des BHB und des TV
7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.3. Der TV haftet ausschließlich für die schuldhafte Verletzung von Sorgfalts- und Informationspflichten aus dem Vermittlungsvertrag. Für die vertragsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der vermittelten Leistung haftet ausschließlich der BHB.
8. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen BHB wenden. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen der TV gern hilfreich zur Seite.
9. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung
9.1. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
9.2. Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Es gilt deutsches Recht
10.2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
10.3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Ferienland Ostsee - Geltinger Bucht e.V.
Nordstraße 1a, 24395 Gelting
Telefon +49 4643 777, Telefax +49 4643 442, E-Mail: info@ferienlandostsee.de
Stand: 01.09.2017